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Testamente nicht verlegen – besser in amtliche Verwahrung geben

07.03.2023

Für den Wirksamkeitsnachweis eines Testaments ist die Vorlage der Originalurkunde von erheblicher Bedeutung. Die Verwahrung beim Amtsgericht ist auch für eigenhändig errichtete Testamente unkompliziert möglich und sinnvoll. Vorsicht ist hingegen bei der Nutzung privater „Testamentsverwahrer“ geboten.


Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften

02.02.2023

Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist der Notarin bzw. dem Notar nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.  


Wie sinnvoll ist das Notvertretungsrecht für Ehegatten?

09.01.2023

Zum 1. Januar 2023 wurde das Vormundschafts- und Betreuungsrecht umfassend reformiert. Der neue § 1358 BGB gibt Ehegatten für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht im Bereich der Gesundheitssorge. Dieses ist allerdings an enge Voraussetzungen gebunden, auf Gesundheitsange-legenheiten beschränkt und greift nur für maximal sechs Monate. Dauerhafte und umfassendere Handlungsmöglichkeiten schaffen insoweit General- und Vorsorgevollmachten.


Gut gemeint – aber auch gut versteuert: Die Steuertarife nach dem ErbStG

26.09.2022

Schenkung – Freibeträge und Steuern (Teil III): Gut gemeint – aber auch gut versteuert

Sowohl bei der lebzeitigen als auch bei der erbrechtlichen Übertragung von Vermögenswerten spielen steuerliche Aspekte in vielen Fällen eine wichtige Rolle. Der letzte Teil der Tipp-Serie „Schenkung – Freibeträge und Steuern“ gibt einen Überblick über die Steuertarife des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes.



Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Dr. Stephan Biehl, Geschäftsführer der Notarkammer Koblenz.

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Büro Bad Neuenahr - Ahrweiler

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(z.Zt. Schaufenster)

 

Hauptstrasse 38a

53518 Adenau am Nürburgring

 

Büro demnächst....

in Adenau....seien Sie gespannt!

 


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